Corona-Virus

Hinweise für Landwirt*innen

Corona-Virus: Hinweise für Landwirt*innen

Stand 20.03.2020, Demeter Baden-Württemberg

Die Lage aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus hat sich sehr dynamisch entwickelt. Anders als viele andere Wirtschaftszweige ist die Landwirtschaft nicht direkt von Einschränkungen durch den Gesetzgeber betroffen. Im Gegenteil: Produkte aus heimischer Landwirtschaft werden derzeit, da viele Mitbürger*innen sich mehr als sonst mit Lebensmitteln eindecken, stark nachgefragt. Dennoch gibt es auch für Landwirt*innen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten – nur so bringen Sie sich, Ihre Familien und Dritte nicht in Gefahr!

Wie reagiert Demeter in Baden-Württemberg auf Corona?

Die Mitarbeiter*innen von Demeter BW arbeiten bis auf weiteres im Home-Office. Alle Mitarbeiter*innen sind per Mail und gegebenenfalls mobil erreichbar. Auch die Berater*innen arbeiten ab sofort aus dem Home-Office. Sämtliche Betriebsbesuche entfallen, ebenso Seminare und Veranstaltungen. Damit wollen wir unsere Berater*innen schützen – vor allem aber Sie auf den Höfen. Das gilt voraussichtlich bis mindestens 30. April. Die kostenlose Hotline für Erzeuger*innen (0800 1924 500) ist wie gewohnt telefonisch zu erreichen.

Wie schützen Sie Ihren Hof?

Ihr Hof ist ein mehr oder weniger geschlossener Kreislauf. Sie haben gute Chancen, den Corona-Virus nicht auf ihren Hof zu holen, wenn Sie diesen Kreislauf möglichst geschlossen halten und soziale Kontakte vermeiden. Gewähren Sie ausschließlich Menschen Zutritt zum Hof, die Sie für Ihre tägliche Arbeit brauchen. Vermeiden Sie direkten Körperkontakt. Verlassen Sie Ihren Hof nur, wenn nötig. Vermeiden Sie dann direkten Körperkontakt zu anderen. Überprüfen Sie die Abläufe mit Dritten, die auf Ihren Hof kommen. Achten Sie darauf, beispielsweise mit dem Milchfahrer oder dem Spediteur nicht in direkten Kontakt zu kommen. Halten Sie mindestens zwei Meter Abstand bei der Abwicklung des Ladevorgangs. Organisieren sie diesen so, dass es zu keinem direkten Kontakt zwischen Ihnen und dem Fahrer kommt. Tragen Sie Einweghandschuhe, wenn Sie die gleichen Oberflächen berühren. Desinfizieren Sie häufig berührte Oberflächen regelmäßig.

Welcher Umgang mit Arbeitskräften ist angemessen?

Unterrichten Sie Ihre Arbeitskräfte über die verschärften Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts (keinen Köperkontakt zu anderen, regelmäßiges 20-sekündiges Händewaschen, Niesen in die Armbeuge, mindestens 2 Meter Abstand zu Mitmenschen). Wenn Sie über eine größere Zahl an Arbeitskräften verfügen: Teilen Sie Ihre Arbeitskräfte in unterschiedliche Gruppen ein. Stellen Sie sicher, dass diese Gruppen keinen Kontakt untereinander haben und dass die Gruppen verschiedene Sanitäranlagen benutzen – so vermeiden Sie, dass sich Ihre Leute im schlimmsten Fall gleichzeitig infizieren. Erklären Sie Ihren Mitarbeiter*innen und Saisonkräften die besondere Situation nach dem Ausbruch des Corona-Virus. Sensibilisieren Sie diese besonders auch dafür, dass sie nach Feierabend ihre sozialen Kontakte einschränken müssen und nicht ausgehen oder in Gruppen zusammensitzen sollten. Informieren Sie auch über die gängigen Symptome einer Corona-Infektion (Husten, Fieber). Erklären Sie, dass im Fall eines Verdachts einer Infektion unmittelbar Isolationsmaßnahmen notwendig sind. Erstellen Sie eine Übersicht über die Herkunft Ihrer Arbeitskräfte. Vergleichen Sie diese regelmäßig mit den aktuellen Reisewarnungen. Länder wie Tschechien oder Polen haben ihre Grenzen geschlossen. Laut Auswärtigem Amt ist bei weiteren Ländern damit auch kurzfristig zu rechnen. Planen Sie, derzeit vor Ort befindliche Arbeitskräfte länger als geplant beherbergen zu müssen. Informieren Sie sich auf den Internetseiten der Botschaften der entsprechenden Herkunftsländer in Deutschland.

Gibt es eine Einschätzung zur Reisefreiheit für Saisonarbeitskräfte?

Derzeit gibt es noch keine genauen Prognosen, inwiefern Saisonarbeitskräfte in den nächsten Wochen nach Deutschland reisen wollen und dürfen. Tschechien hat seinen Staatsbürger*innen die Ausreise bereits verboten, bei anderen osteuropäischen Ländern könnte dies möglich sein. Wir empfehlen, dass Betriebe sich mit dem Szenario weniger Saisonarbeitskräfte als in anderen Jahren auseinandersetzen. Melden Sie bitte Ihre Einschätzung zu dem Thema oder eventuellen Bedarf an Arbeitskräften auch an die Landesgeschäftsstelle zurück: info@demeter-bw.de. Wir sammeln Einschätzungen und bieten an, die Kommunikation unserer Mitglieder bei Engpässen in der Arbeitskräfteversorgung zu vermitteln und gegebenenfalls Hilfseinsätze untereinander zu koordinieren. Zudem stehen die Landwirtschaftsverbände in Kontakt mit den zuständigen Stellen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium bemüht sich derzeit darum, Einreisekorridore oder Sonderflüge für Saisonarbeiter*innen sicher zu stellen.

Gibt es Einschränkungen beim Einsatz von Lehrlingen oder Praktikant*innen?

Für Lehrlinge gelten die gleichen Hinweise wie für den Umgang mit anderen Arbeitskräften. Schülerpraktikanten sind unmittelbar von der Arbeit freizustellen und nach Hause zu schicken – mindestens bis zum Ende der Osterferien. 

Woran erkenne ich einen Corona-Verdacht und was tue ich dann?

Die Symptome sind Husten und Fieber. Sollten Sie den Verdacht haben, informieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Landkreises telefonisch.

Viele Menschen suchen nun nach Lebensmitteln, ohne in großen Gruppen einzukaufen. Was bedeutet das?

Kommunizieren Sie an Ihre Nachbarschaft, dass Sie direkt vermarkten. Wenn Sie aber keinen bestehenden Laden haben: Vermeiden Sie, dass Kund*innen auf Ihren Hof kommen. Sicherer funktionieren Shop-Automaten oder Lieferlösungen. (Siehe auch Merkblatt „Hofladen“)

Was ist beim Betrieb eines Hofladens zu beachten?

Sie unsere Hinweise auf dem Merkblatt Hofladen.

Was ist bei Abo-Kisten zu beachten?

Lieferungen per Ökokiste oder ähnlichen Abo-Angeboten sind eine tolle Lösung. Schützen Sie Ihre Ausfahrer*innen. Vereinbaren Sie mit Ihren Kund*innen sichere Abstellorte für die Kisten. Auf keinen Fall sollte Ihr Fahrer die Kiste direkt und persönlich an Kund*innen übergeben. Fordern Sie Ihre Kund*innen zudem auf, Pfandbehälter bis auf weiteres auf keinen Fall an den Fahrer zurückzugeben. Statten Sie Ihre Fahrer mit Einweghandschuhen aus.

Was passiert, wenn Erzeuger*innen infiziert sind?

Sind Landwirt*innen erkrankt oder unter Quarantäne gestellt, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Betriebshilfe oder – im Falle der eigenen Erkrankung – der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die SVLFG informiert auf ihrer Website zum Thema Corona. Weitere Informationen: https://www.svlfg.de/corona-info 

Bestehen besondere Risiken im Umgang mit Lebensmitteln oder der Vermarktung?

Bis jetzt sind sich die Experten einig, dass das Virus nicht über Lebensmittel übertragen wird. Gleichwohl kann das Virus den Verpackungen und anderen Oberflächen anhaften. Dagegen helfen die üblichen Hygienevorschriften im Umgang mit Lebensmitteln.

Bestehen besondere Risiken im Umgang mit Tieren?

Laut Friedrich-Loeffler-Institut gibt es keine Hinweise, dass sich Schweine, Hühner oder Rinder mit dem Coronavirus infizieren können. Deshalb sei auch eine Untersuchung von Schlachttieren auf das Virus zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, erklärt das bundeseigene Institut. Bei Schweinen gibt es mit der epizootischen Virusdiarrhoe (englisch: porcine epidemic diarrhea; PED) zwar eine durch ein Coronavirus ausgelöste Erkrankung. Dieser Erreger stelle aber für den Menschen keine Gefahr dar und ist laut FLI klar von SARS-CoV-2 zu unterscheiden. 

Kontakt & Fragen:

Für alle Fragen hat das Land eine Hotline eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiter*innen täglich zwischen 9 und 18 Uhr unter 0711 90 43 95 55.

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