Positionen zur Agro-Gentechnik
- Die Risiken der Agro-Gentechnik für Menschen und Ökosysteme sind nicht absehbar
Die komplexen Wechselwirkungen und Langzeitfolgen für Menschen und Ökosysteme sind nach wie vor ungewiss. Die bisher gewonnenen Erkenntnisse über der Anwendung der Agro- Gentechnik geben Anlass zur Besorgnis: - Transgene Pflanzen kreuzen sich mit verwandten Wild- und Kulturformen - Bienen und Wind tragen Pollen über die Feldgrenzen hinweg – bei Raps über 20 km weit - Einmal freigesetzt, können diese Pflanzen nicht mehr zurückgeholt werden. Ein effizienter Schutz gegen die Kontamination durch gentechnisch veränderte Pflanzen muss auch insbesondere die vom Aussterben bedrohten Pflanzen berücksichtigen.
Der Einsatz von Gentechnik bei „nachwachsenden Rohstoffen“ und zur „Energiegewinnung“ birgt z.B. für die Ökosysteme, die gleichen Risiken wie die Produktion gentechnisch veränderter Rohstoffe für Nahrungs- und Futtermittel. Der Einsatz der Agro-Gentechnik mit ihren vielfältigen und unkalkulierbaren Risiken ist hier fehl am Platz.
- Agro-Gentechnik bietet keine Vorteile
Erhebungen aus den USA und anderen Ländern zeigen, dass die propagierten Vorteile der herbizid- und insektenresistenten Sorten, wie bspw. die Einsparung von Pestiziden, nur von kurzer Dauer sind. Bereits nach wenigen Anbauperioden haben sich resistente Unkraut - oder Insektenmutanten gebildet, wodurch der Pestizideinsatz erheblich ansteigt. Auch der Durchwuchs von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen führt zu Problemen. Zudem wirkt sich der Anbau von herbizid- und insektenresistenten Pflanzen negativ auf die Artenvielfalt von Flora und Fauna aus. Derzeit in Entwicklung sind Transgene Pflanzen mit spezifischen Inhaltsstoffen für Ernährung, Arzneimittel und Industrie. Ein vielfältiges Angebot an industriellen Rohstoffen und die Möglichkeit sich ausgewogen und gesund zu ernähren, ist bereits vorhanden.
- Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg braucht einen wirksamen Schutz
Ein Nebeneinander von Landwirtschaftsformen mit und ohne Gentechnik ist nicht praktikabel, wie alle bisherigen Erfahrungen und Untersuchungen zeigen. Konventionelle Landwirte und Öko-Landwirte, die keine gentechnisch veränderten Pflanzen einsetzen, bewirtschaften ihre Felder nicht unter einer Glasglocke, sondern sind den Einflüssen der Umgebung ausgesetzt. Die strukturelle und kleinräumige Vielfalt der baden-württembergischen Landwirtschaft macht deutlich, Koexistenz ist nicht möglich. Agro-Gentechnik ist eine Gefahr für das friedliche Zusammenleben im ländlichen Raum.
Die bestehenden Anbauregelungen zum Schutz vor unkontrollierter Ausbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen sind völlig unzureichend. Es ist zu befürchten, dass sich gentechnisch verändertes Erbgut schrittweise in allen landwirtschaftlichen Nutzpflanzen - vom Saatgut bis zu den Erzeugnissen - wiederfinden. Wir fordern gesetzliche Regelungen die ausreichenden Rahmen zur Sicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft bieten. Dazu gehört auch, dass die Reinheit des Saatgutes gewährleistet wird. Gentechnikfreies Saatgut ist Voraussetzung für eine gentechnikfreie Landwirtschaft. Eine eventuelle Saatgut-Richtlinie der EU, die durch einen Schwellenwert gentechnische Verunreinigungen zulässt, schließt gentechnikfreie Lebensmittel und eine Landwirtschaft ohne gentechnisch veränderte Pflanzen von vornherein aus. Deshalb fordern wir Nulltoleranz als politisches Gebot der Stunde.
- Gentechnik-Firmen müssen für die Folgen haften
Immer wieder werden im Saatgut Kontaminationen gefunden. Angesichts vieler möglicher Kontaminationspfade (Saatguterzeugung, -verpackung und -transport, Freisetzungsversuche, Verarbeitung, Handel, Transport, usw.) muss das Verursacherprinzip auf allen Ebenen verankert werden. Das schließt die notwendigen Kontroll- und Sicherheitskosten sowie mögliche Folgeschäden dieser Risikotechnologie ein. Landwirte, Lebensmittelhersteller und Saatgut- und Futterhändler, die ohne Gentechnik wirtschaften, dürfen damit nicht belastet werden. Vielmehr müssen die Gentechnik-Firmen die Verantwortung für ihre Produkte und damit auch die Haftung übernehmen.
- Verbraucher/ Verbraucherinnen wollen keine gentechnisch veränderten Lebensmittel
Europaweit spricht sich die große Mehrheit der Verbraucher gegen den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft und in Lebensmitteln aus. Sie möchten selbst entscheiden können, ob sie „Gentechnik“ essen. Der Gesetzgeber muss dem Rechnung tragen und die Existenz der gentechnikfreien Landwirtschaft langfristig sichern. Die Wahlfreiheit des Verbrauchers ist durch die bestehende EU Kennzeichnungsverordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel nicht gewährleistet. Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden, sind derzeit von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Diese Lücke muss vom Gesetzgeber so schnell wie möglich geschlossen werden, damit der Gentechnik-Einsatz auch bei Milch, Fleisch und Eiern deutlich erkennbar wird. Der Verbraucher hat derzeit die Möglichkeit, sich an der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ zu orientieren. Auch die Verbraucher sind in der Pflicht. Mit ihrem Einkaufsverhalten entscheiden sie tagtäglich, ob die Bauern und Bäuerinnen weiterhin gentechnikfrei produzieren können.
- Baden-Württemberg braucht keine Agro-Gentechnik
Eine regionale Landwirtschaft bedient die Wünsche der Verbraucher nach qualitativ hochwertigen Lebensmitteln sinnvoll und nachhaltig. Insbesondere der ökologische Landbau hat sich in seinen Richtlinien dazu verpflichtet, keine Gentechnik im Pflanzenbau, der Tierhaltung und der Verarbeitung von Lebensmitteln einzusetzen. Auch landeseigene konventionelle Markenprogramme, wie beispielsweise das Zeichen „Geprüfte Qualität aus Baden-Württemberg“, verbieten den Einsatz von Gentechnik auf dem Acker.
Im standortgerechten Landbau liegen – vor allem in Verbindung mit regionalen Vermarktungsstrukturen – große Potenziale für die heimische, mittelständische Wirtschaft. Die Agro-Gentechnik dient dagegen vor allem den Interessen von wenigen, weltweit agierenden Konzernen und einer industriellen Landwirtschaft.
Die baden-württembergische Landesregierung trägt eine große Verantwortung für die baden-württembergische Landwirtschaft und die Produktion gentechnikfreier Lebensmittel. Das Absatzpotential der heimischen Landwirtschaft, das vor allem in gentechnikfreien Erzeugnissen liegt, darf die Landesregierung nicht auf’s Spiel setzen.
- Gentechnik ist kein Mittel zur Bekämpfung des Welthungers
Die Ursachen für die weltweite Mangel - und Fehlernährung sind komplex und liegen vor allem in mangelnder Bildung sowie ungerechten Macht - und Handelsstrukturen. Empirische Studien zeigen, dass zur Ernährungssicherung eine Vielzahl von Maßnahmen notwendig sind, die auf einer nachhaltigen Landwirtschaft mit Standort angepassten Anbauverfahren und vielfältigen Kulturen basieren. Der eindimensionale Ansatz der Agro-Gentechnik greift vielfach zu kurz. Darüber hinaus sind Produktionssysteme mit patentgeschütztem, transgenem Saatgut kostenintensiv und schaffen für Bauern und Bäuerinnen zusätzliche Abhängigkeits- und Verschuldungsrisiken. Insbesondere die Vergabe geistiger Eigentumsrechte auf gentechnologische Innovationen stärken die Monopolstellung der Gentechnik-Unternehmen und schränken die Verfügungsrechte der Bauern und Bäuerinnen ein. Nachbau und eigenständige Weiterzucht ist bei gentechnisch verändertem Saatgut nicht möglich.
- Forschung
Noch zur Diskussion: Die Unabhängige Saatgutforschung muss ausgebaut werden. Im Bereich der Zellforschung ist noch zu wenig Grundlagenwissen vorhanden, um gentechnische Transformationsverfahren verantwortlich einsetzen zu können. Ebenso sind gesundheitliche Risiken und Umweltwirkungen durch gentechnisch veränderte Organismen zu wenig erforscht. Die herkömmliche Saatgutzüchtung muss stärker gefördert werden, auch um alternative Eiweißfutterpflanzen weiter zu entwickeln, damit Sojaimporte aus Übersee verringert werden können.
Das Aktionsbündnis fordert von der Landesregierung Baden-Württemberg
- in Baden-Württemberg eine gentechnikfreie Landwirtschaft zu gewährleisten.
- dass sie sich für die Kennzeichnungspflicht von tierischen Lebensmitteln einsetzt, wenn diese mit gentechnisch veränderten Futtermitteln erzeugt wurden.
- dass sie sich für eine Nulltoleranz bezüglich gentechnischer Verunreinigungen bei herkömmlichem Saatgut einsetzt.
- daß beim Zeichen „Geprüfte Qualität aus Baden-Württemberg“ Gentechnikfreiheit auch beim Futter gewährleistet wird.
- daß der Anbau von GVO in Naturschutzgebieten und NATURA 2000 Gebieten verboten wird.
- daß sie keine einseitige Info-Kampagnen für die Agro-Gentechnik unterstützt, sondern die Bürger umfassend über Alternativen informiert.

Weitere Informationen unter