Baden-Württembergs Bio-Anbau bedroht

Aus Baden-Württemberg gingen in den letzten Jahrzehnten viele wichtige Impulse für den Sektor Ökologischer Landbau hervor. Daher gilt der Südwesten Deutschlands vielfach als „Stammland des Ökologischen Landbaus“.
Der Erfolg des Ökologischen Landbaus und des gesamten Sektors der ökologischen Lebensmittelwirtschaft beruht zu einem wesentlichen Teil auf einem prozessorientierten System der Qualitätssicherung und der Definition von Richtlinien entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Acker bzw. der Wiese bis auf den Teller. Hierbei werden für jeden Schritt der Produktion Regeln festgelegt, an die sich ökologisch produzierende Erzeuger und Verarbeiter halten müssen.

Die EU-Kommission plant nun die Ökobauern für nicht sachgemäßen Einsatz von Pestiziden und Herbiziden ihrer konventionellen Nachbarn verantwortlich und haftbar zu machen. Anstatt generell die Rückstandshöchstmengen in der Landwirtschaft zu senken, gefährliche Pestizide zu verbieten und die gute fachliche Praxis zu verbessern, sollen Ökolandwirte nun bezahlen. Also diejenigen, die gefährliche Pestizide gar nicht anwenden. „So stellt man das Verursacherprinzip auf den Kopf“, sagt Dr. Christian Eichert, Geschäftsführer der AÖL.

Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg ist aufgrund der historisch weit verbreiteten Realteilung durch eine vielfältige, kleinstrukturierte Flurordnung geprägt. Nach Auskunft der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) beträgt die mittlere Größe der Acker- und Grünlandflurstücke in Baden-Württemberg lediglich 0,4 Hektar. „Selbst einem Laien ohne naturwissenschaftlichem Hintergrund wird deutlich, dass in einem solchermaßen kleinstrukturierten Gebiet eine komplette Rückstandsfreiheit für Ökologische Erzeugnisse schwer sicherzustellen ist“ , so Eichert. Mit dieser für Baden-Württemberg prägenden, historisch bedingten Flächenstruktur einher geht die hohe Wahrscheinlichkeit von Abdriftschäden durch Pestizid- und Herbizideinsatz eines benachbarten nicht-ökologisch wirtschaftenden Berufskollegen. Als Abdrift wird der Umstand bezeichnet, dass ausgebrachte Pestizide oder Herbizide aufgrund von Wettereinflüssen oder unsachlicher technischer Anwendung während der Ausbringung auf benachbarte landwirtschaftliche Nutzflächen appliziert und dort auf dem Pflanzenmaterial angelagert werden.

„Wenn die EU-Kommission ihren Irr-Weg der Einführung einer durchgängigen, kostenintensiven Rückstandsuntersuchung auf Kosten unserer Erzeuger ernst meint, müsste sie uns zugleich eine Käseglocke anbieten, unter der wir weiterhin Ökologischen Landbau betreiben können“, so Eichert weiter. „Sollte die EU-Kommission ihren Entwurf nicht zurückziehen und der Agrarministerrat dem vorgelegten Entwurf nicht vehement widersprechen, wird der vorgegebene Weg einem Genickbruch für die Ökologische Erzeugung in einer der europaweit wichtigsten und historisch gewachsenen Erzeugerregionen gleichkommen.

"Wir rechnen alleine für Baden-Württemberg mit einem Rückgang von gut einem Drittel der heute ökologisch vorbildlich bewirtschafteten Fläche“. AÖL-Geschäftsführer Dr. Christian Eichert

Die AÖL fordert die EU-Kommission dazu auf, die bestehende EU-Öko-Verordnung nicht grundlegend neu zu gestalten, sondern stattdessen mit Augenmaß und entsprechend den bisher geltenden Regeln sachgerecht weiter zu entwickeln. Die Agrarminister fordert die AÖL auf, den Verordnungsentwurf im Zuge ihres Treffens Mitte Dezember grundsätzlich abzulehnen und die Verhandlungen umgehend zu stoppen.


Hintergrund

Die AÖL ist die gemeinsame Vertretung der ökologischen Anbauverbände in Baden-Württemberg. In dieser Funktion möchte sie aktiv die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg mitgestalten. Sie vertritt derzeit (1.1.2014) rund 2.150 Erzeugerbetriebe im Land. 

www.oekolandbau-bawue.de

Presse-Ansprechpartner: Dr. Christian Eichert, Tel.: +49-160-7406015

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